Gebäudeschadstoffe (Asbest & PCB)
Gebäude, welche vor 1990 erstellt wurden, können Bauteile mit Asbest, PCB oder anderen gesundheitsgefährdenden Gebäudeschadstoffen aufweisen. Bei baulichen Veränderungen besteht hierfür eine Ermittlungspflicht (BauAV).
Der fachgerechte und sichere Rückbau von problematischen Baustoffen kann zeit- und kostenintensiv sein. Eine umsichtige Planung beinhaltet deshalb frühzeitig einen sogenannten «Gebäudecheck» auf problematische Baustoffe wie etwa:
- Asbesthaltige Isolationen, Kitte oder Holzzementböden
- PCB-haltige Fugendichtungen und Fensterkitte
- Korrosionsschutzstriche
- Teerkorkisolationen
- Schlackeböden
- teerstämmige Dachpappen
Unsere speziell ausgebildeten und routinierten Fachleute führen für Sie die erforderlichen Abklärungen durch und unterstützen Sie bei der Planung und im Umgang mit Gebäudeschadstoffen.





