Bodenrekultivierung und Terrainveränderung

Unter Bodenrekultivierung wird der komplette oder teilweise Neuaufbau von Böden verstanden. Sie beginnt bei der Planung von baulichen Bodeneingriffen zur Errichtung von Bauten und Anlagen und endet nach mehrjähriger schonender Folgebewirtschaftung, wenn der Boden stabil und fruchtbar ist.

  • Zwischenlager von Bodenaushub
  • Rekultivierte Fläche
  • Rekultivierte Fläche

Terrainveränderungen sind Veränderungen des Aufbaus von Böden durch Auf- oder Abtrag von Material. Sie müssen dem Zweck der Nutzungszone entsprechen, und die standorttypische Bodenfruchtbarkeit muss erhalten bleiben. Die Ansprüche an die Nutzung des Bodens werden je nach Zone durch Landwirtschaft, Naturschutz, Gewässerschutz, Landschaftsschutz, Erholung/Freizeit oder Bauland/Siedlungsfläche bestimmt. Terrainveränderungen, z.B. in der Landwirtschaftszone, sind zonenkonform, wenn nachhaltig eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzungseignung resultiert. Die Nutzung muss nachhaltig und standortgerecht sein.

Ab einer von der Behörde festgelegten Fläche muss ein Baugesuch zur Prüfung der Bodeneingriffe eingereicht werden. Bei grösseren Bauvorhaben ab 5'000 m2, wie zum Beispiel dem Bau von Nationalstrassen, Deponien und Rohrleitungen, Versickerungs- oder Golfanlagen, muss Boden oft temporär entfernt, zwischengelagert und später wieder aufgetragen werden. Dabei stehen die Erhaltung resp. die Wiederherstellung fruchtbaren Bodens und der physikalische Bodenschutz (d.h. der Schutz vor Verdichtung und Erosion) im Vordergrund. Dazu ist ein detailliertes Bodenschutzkonzept auszuarbeiten. Die Planung und Ausführung wird durch einen Bodenkundlichen Baubegleiter (BBB) unterstützt.

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