Verschiebung von chemisch belastetem Bodenmaterial

Wenn im Kanton Zürich mehr als 50 m³ Bodenmaterial aus einem Bauareal verschoben werden und Hinweise auf chemische Belastungen des Bodens bestehen (Prüfperimeter für Bodenverschiebungen, PBV), verlangt die Behörde eine chemische Bodenuntersuchung. Vor Baubeginn muss der Baubehörde das "Meldeblatt zu Bodenverschiebungen" eingereicht werden.

  • Messung Bodenfeuchte (Tensiometer)
  • Bodenabtrag
  • Zwischenlagerung von Bodenaushub

Bei der Bauausführung begleitet eine anerkannte "Fachperson für Boden­verschiebungen" die Verschiebung von belastetem Boden. Dieser kann unter Einhaltung vorgegebener Richtlinien vor Ort wieder verwendet werden oder er muss gesetzeskonform entsorgt werden. Eine frühzeitige Abklärung der Belastungsituation bereits in der Projektierungsphase hilft die anfallenden Kosten zu minimieren. Die Fachperson organisiert bei Bedarf die Entsorgung und dokumentiert die Arbeiten schriftlich. Bei Bauvorhaben mit Bodenverschiebungen unterstützen Sie unsere Fachpersonen gerne bei diesen Arbeiten.

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