USG-Revision vom 1.4.2025

Mit der jüngsten USG-Revision sorgen die Kantone neu für eine Untersuchung und Sanierung von öffentlichen und privaten Kinderspielplätzen, bei denen Schadstoffbelastungen im Boden Kinder gefährden (Art. 32c Abs. 1, Buchstabe b und Abs. 1bis). Dies können Schadstoffe wie Schwermetalle, Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK, «Teersubstanzen») oder Dioxine sein, welche i.d.R. über die Luft eingetragen oder aber mit zugeführtem belastetem Boden unabsichtlich aufgebracht wurden. Der Bund gewährt gemäss Art. 32ebis Abs. 8 und 9 Abgeltungen an Kosten von bis zum 31.12.2060 abgeschlossenen Untersuchungen und Sanierungen von Kinderspielplätzen von 60% der anrechenbaren Kosten (öffentliche) resp. 40% der anrechenbaren Kosten (private).

Für EigentümerInnen von öffentlichen Kinderspielplätzen entsteht damit eine Untersuchungspflicht für den Boden («Humus»). Privaten wird eine Untersuchung empfohlen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung mit solchen Untersuchungen. Gerne beraten wir unsere Kunden hierzu.

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