Evaluation Varianten einer Altlastensanierung
Beschrieb
Die Gemeindedeponie Risi wurde über dem eingedolten Zweienbach von 1926 bis ca. 1950 mit Bauschutt und Hauskehricht angelegt. Der Standort gilt aufgrund von erhöhten Schadstoffgehalten im Sickerwasser altlastenrechtlich als überwachungsbedürftig und aufgrund der einsturzgefährdeten Eindolung altlasten- und gewässerschutzrechtlich als sanierungsbedürftig.
Eine bauliche Instandstellung der Dole ist gemäss Art. 38 Gewässerschutzverordnung, welche Eindolungen bzw. Wiedereindolungen von Gewässern nicht erlaubt, nicht ohne Prüfung weiterer Varianten zulässig. 2022 wurden zur Erkundung des Deponieperimeters und -inhalts Kernbohrungen und Baggersondierungen ausgeführt.
Basierend auf diesen Resultaten wurden als Sanierungsvarianten verschiedene Bachöffnungsvarianten sowie die Instandstellung der Eindolung betrachtet. Unter Berücksichtigung von Wirksamkeit, Umweltverträglichkeit und ökologischem Nutzen und Kosten wurde die Instandstellung der Eindolung als optimale Sanierungsvariante evaluiert.
Zeitraum
2023–2023
Auftraggeber
Gemeinde Meilen, Bahnhofstr. 35, 8706 Meilen
Kontakt
Isabel Baur, Dr. sc. nat. ETH, Umwelt-Natw.
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