Radon-Messkonzepte in sensiblen Räumen
Beschrieb
Die revidierte Strahlenschutzverordnung verlangt spezifische Schutzmassnahmen für Kinder. Aus diesem Grund fordert der Kanton Zürich die Gemeinden auf, in sämtlichen Schulen und Kindergärten sowie weiteren vergleichbar genutzten Räumen (z.B. Kinderkrippen, Horte etc.) Radonmessungen durchzuführen.
Als eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannte Radonmessstelle führte die Jäckli Geologie AG die geforderten Messungen nach den Vorgaben des BAG Zürich durch. Soweit möglich wurden alle Aufenthalts- bzw. Schulräume im Untergeschoss und im Erdgeschoss gemessen, die regelmässig benutzt werden. Für die Messung wurde pro Raum ein Dosimeter platziert. Die Messdauer betrug gemäss den Vorgaben des BAG und des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft 1 Jahr.
Zeitraum
2018–2022
Auftraggeber
Schulgemeinden, Privatschulen und private Kinderbetreuungseinrichtungen
Kontakt
Christine Gerber, dipl. Natw. ETH, Geologin
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